Allgemeine Geschäftsbedingungen


AASP Training und Ausbildung

1. Teilnahmebedingungen

1.1. Teilnahmeberechtigung

Privatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt bzw. ein für die Kursform berechtigender Gutschein vorgelegt wurde.

1.2. Gültiger Führerschein

Die Teilnahme ist nur Personen mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Die Fahrerlaubnis ist vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert der AASP/Veranstalter vorzulegen. Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren“ dürfen nur gemeinsam mit der jeweiligen begleitenden Person am Training teilnehmen.

1.3. Eigenes Fahrzeug/Mietfahrzeug

Für das Sicherheitstraining nutzen die Teilnehmer ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, hat der Fahrer eine schriftliche Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining vorzulegen. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch die AASP findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Die AASP GmbH/Veranstalter kann bei begründetem Anlass die Teilnahme an dem Sicherheitstraining untersagen.

1.4. Zu beachtende Vorschriften

Auf allen Geländen der AASP GmbH gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

1.5. Diszipliniertes Verhalten

Der Teilnehmer hat sich während des Sicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Hier sind ausdrücklich die Anweisungen der Instruktoren/Trainer zu befolgen.
Ohne Erlaubnis des Instruktors/Trainers darf die Fahrbahn nicht betreten werden.

1.6. Alkohol- und Drogenverbot; Medikamenteneinfluss
Der Teilnehmer sichert zu, nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Substanzen zu stehen.

1.7. Winterreifen

Bei winterlichen Witterungsverhältnissen sind Winterreifen empfehlenswert.

1.8. Motorradschutzbekleidung

Teilnehmer von Sicherheitstrainings für Motorradfahrer verpflichten sich, komplette Motorradschutzbekleidung sowie einen nach der StVZO zugelassenen Helm, Motorrad- handschuhe und Motorradstiefel zu tragen.

1.9. Gurtpflicht

Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht.

1.10. Mitnahme von Begleitpersonen

Die Mitnahme von Begleitpersonen ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter gestattet. Teilnehmer des Modells „Begleitetes Fahren“ müssen die Begleitperson bei Anmeldung benennen. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht zum Training mitgebracht werden. Eine zugelassene Begleitperson gilt als Teilnehmer im Sinne der vorliegenden Bedingungen.

1.11. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.


2. Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Fahrsicherheitstraining erfolgt per Post, Fax, E-Mail, persönliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung.
In mündlicher oder schriftlicher Abstimmung erfolgt eine Abbuchungs- oder Einzugsermächtigung.
Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Veranstalter das Angebot schriftlich bestätigt. Für alle Vertragsabschlüsse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


3. Preise/Zahlung

Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot.
Es gilt die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste.
Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/ Buchungsbestätigung erfolgen, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens fünf Tage vor dem gebuchten Trainingstermin.


4. Stornierung

Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden
Vor Beginn des Fahrsicherheitstrainings kann der Kunde seine Teilnahme stornieren. In diesem Falle kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:
Einzelteilnehmer:
· Stornierung bis 14 Tage vor Kurstermin 50 % der Trainingsgebühr als Stornogebühr
· Stornierung ab 14 Tage vor Kurstermin 100 % Trainingsgebühr als Stornogebühr
Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post oder Telefax erfolgen. Bei Buchung per E-Mail ist auch die Stornierung per E-Mail möglich. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Bei Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Stornierung muss der volle Teilnahmepreis bezahlt werden.


6. Veranstaltungsabsage/-verlegung und Kündigung durch den Veranstalter

6.1. Veranstaltungsabsage/-verlegung

Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, oder bei extremen Witterungsverhältnissen, das Sicherheitstraining abzusagen, abzubrechen oder mit Einverständnis der Teilnehmer auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.
Bei Absage erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Trainingsgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Trainingsgebühr auf den Ersatz- termin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Trainingsleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen.

6.2. Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom Training auszuschließen:
· bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Instruktors/Trainers oder die StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
· Wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

7. Leistungsstörungen

Der Veranstalter verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Fahrsicherheitstrainings. Er haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Gesamtpreises beschränkt. Bei unverschuldetem Versagen technischer Einrichtungen besteht kein Minderungsanspruch gegen den Veranstalter.

8. Haftung für Personen- und Sachschäden

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Sicherheitstraining erfolgt daher auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter haftet nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden, soweit dem Veranstalter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter unbegrenzt.
Für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter ebenso unbegrenzt.


9. Fotos und Filmmaterial

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden.


10. Datenschutz

Die AASP GmbH ist berechtigt im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten, ggfs. die dazu erforderlichen Daten einer vorhandenen Mitgliedschaft zu nutzen. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung und darüber hinaus zur Beratung und Betreuung in Fragen der Verkehrssicher- heit gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.


11. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.


12. Schlussbestimmungen

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabrechnungen und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.